FAQ zur Sperrung von Karten und Online-Banking
Wie gehe ich vor, wenn meine girocard, Kreditkarte oder mein Smartphone mit meinen digitalen Karten oder mit SecureGo plus für das Online-Banking gestohlen wurde?
Wenn Sie bestohlen wurden, lassen Sie die Debitkarte oder Kreditkarte bzw. Ihr Online-Banking unverzüglich sperren. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres mobilen Endgeräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.
Warum müssen bei Verlust meines Smartphones auch die digitalen Karten und das Online-Banking zusätzlich gesperrt werden?
Bei Verlust Ihres Smartphones sollte nicht nur der Mobilfunkzugang, sondern auch alle anderen sicherheitsbedürftigen Anwendungen auf dem Smartphone unverzüglich gesperrt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ihre digitalen Karten, Ihr Online-Banking-Zugang und Ihre Social-Media-Zugänge. Denn sonst könnten Betrügerinnen oder Betrüger damit bezahlen oder diese anders missbrauchen.
Welche Daten brauche ich für die Sperrung?
Damit Ihre Debitkarte oder Kreditkarte schnell gesperrt werden kann, sollten Sie im Idealfall folgende Informationen zur Hand haben:
- den Namen des Karteninhabers,
- das Geburtsdatum des Karteninhabers,
- den Namen des Kontoinhabers,
- bei der girocard die Girokontonummer bzw. IBAN, zu der die Karte gehört und
- bei Mastercard oder Visa Karten (Debitkarte oder Kreditkarte) die Kartennummer.
Wenn Sie für die Sperrung den einheitlichen Sperrnotruf für Bankkarten und Online-Banking „116 116“ nutzen, sollten Sie in jedem Fall die IBAN kennen – alternativ die Kontonummer und die Bankleitzahl.
Werden meine gestohlenen Karten ersetzt?
Nach dem Verlust Ihrer Karte können Sie sich an Ihre Bank wenden, um eine neue Zahlungskarte zu erhalten oder Ihren Online-Banking-Zugang wieder herzustellen. Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind dabei sicherer als Bargeld, denn Scheine und Münzen bekommen Sie nach einem Diebstahl nicht wieder.
Was muss ich machen, wenn ich eine Debitkarte oder Kreditkarte oder ein Smartphone finde?
Geben Sie die Karte oder das Smartphone am besten in der nächsten Polizeidienststelle ab.
Wann handle ich bei Diebstahl oder Verlust meiner Karte oder meines Smartphones mit SecureGo plus grob fahrlässig?
Wer den Verlust seiner Karte oder seines Smartphones mit digitalen Karten bemerkt oder diesen hätte bemerken müssen und ihn nicht unverzüglich seiner Bank meldet oder die Karte nicht schnellstmöglich sperren lässt, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall haftet der Karteninhaber selbst für entstandene Schäden.
Wie kann ich mein Online-Banking Zugang selbst sperren?
Sie haben hierzu zwei Möglichkeiten: Wenn Sie im Online-Banking eingeloggt sind, können Sie unter Ihrem Profil rechts oben im Menüpunkt „Onlinezugang & Sicherheit“ Ihren Zugang über einen entsprechenden Button sperren.
Sie können aber auch in der Anmeldemaske neunmalig eine falsche PIN eingeben – auch dann wird Ihr Online-Zugang automatisch gesperrt. In beiden Fällen setzen Sie sich bitte anschließend mit uns in Verbindung.